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   OVG Niedersachsen, 26.05.2010 - 7 ME 20/10   

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OVG Niedersachsen, 26.05.2010 - 7 ME 20/10 (https://dejure.org/2010,77976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2010 - 7 ME 20/10 (https://dejure.org/2010,77976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 (https://dejure.org/2010,77976)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10

    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in

    Die Haushalte, die infolge des Einstellens der Sammlung seitens der Antragstellerin auf die blaue Tonne der Beigeladenen umstellen würden, dürften keine Veranlassung sehen, die Tonnen später nochmals zu wechseln, wenn sich die Antragstellerin in der Hauptsache mit ihrem Standpunkt durchsetzen sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.5.2010, 7 ME 20/10, juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130

    1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3

    Zumindest bei einem Prozentsatz von 10% oder 15% einer getrennt erfassten Abfallfraktion kann nicht davon ausgegangen werden, dass dies zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit führt (Dippel in Schink/Versteyl, RdNr. 66 zu § 17; zu einem prozentualen Verhältnis bei § 13 KrW-AbfG siehe BayVGH vom 29.3.2012 Az. 20 ZB 11.2834; OVG Lüneburg vom 26.5.2012 Az. 7 ME 20/10 - beide juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2011 - 5 L 405/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der gewerblichen Sammlung von

    Gerade die Gebührenpflicht gehört bei der vom Bundesverwaltungsgericht angestellten typisierenden Betrachtungsweise, die nicht eine Abfallfraktion, sondern den gesamten Abfall aus privaten Haushaltungen in den Blick nimmt, zu den wesentlichen Kennzeichen der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 -, juris Rdnr. 6).

    Diese geringe Quote spricht eher gegen eine der öffentlich-rechtlichen Entsorgung ähnlichen Tätigkeit (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 -, juris Rdnr 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10

    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem

    Den von den Beschwerdeführern als nicht einschlägig angesehenen Entscheidungen des OVG Lüneburg (Beschluss v. 26. Mai 2010 -(7 ME 20/10)-, zit. nach juris Rn 8) und des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 30. Juli 2010 - 14 L 372/10 -, zit. nach juris Rn 56) lagen zwar jeweils Fälle zugrunde, in denen aufgrund des Sofortvollzuges (auch) das Sammelbehältnis hätte abgezogen werden müssen.
  • VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10

    Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt

    Nicht ausreichen kann auch allein eine mit der Untersagungsverfügung zu erreichende Verbesserung der Einnahmesituation des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 -, Rn. 7 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    7 ME 20/10 -, juris - und dieses Merkmal bei einer gemeindlichen Altpapierentsorgung auch dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn deren Kosten den privaten Haushalten zwar nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, sie aber ein unselbständiger Teil aller durch eine einheitlich kalkulierte Gebühr abgegoltenen gemeindlichen Entsorgungsleistungen ist.
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1318/10

    Rechtmäßigkeit einer eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    Nicht ausreichen kann auch allein eine mit der Untersagungsverfügung zu erreichende Verbesserung der Einnahmesituation des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 -, Rn. 7 (juris).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1330/10

    Für nach § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG durch gewerbliche Sammlung einer

    Nicht ausreichen kann auch allein eine mit der Untersagungsverfügung zu erreichende Verbesserung der Einnahmesituation des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 -, Rn. 7 (juris).
  • VG Dresden, 16.12.2010 - 3 L 461/10

    Verwaltungsgericht billigt städtisches Verbot von Altpapiersammlungen über die

    Gegenteiliges sei auch nicht der - hier nicht einschlägigen Entscheidung des OVG Lüneburg vom 26.5.2010 (7 ME 20/10) zu entnehmen.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5396/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

    Nicht ausreichen kann danach auch allein eine mit der Untersagungsverfügung zu erreichende Verbesserung der Einnahmesituation des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 7 ME 20/10 -, Rn. 7 (juris).
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